Beitrag erstellt am Donnerstag, 11. Juni 2020 von Steen Schelle Jensen

2020: Neue Anforderungen. Neue Möglichkeiten.

Am Anfang des Jahres haben wir einen Blick in die Zukunft gewagt und gefragt: An welche wichtigen Entwicklungen, die 2020 im Fernwärmebereich anstehen, wird man sich auch noch in zehn Jahren erinnern? Eine davon waren die entscheidenden gesetzlichen Vorgaben. Letztlich wird die Zeit zeigen, ob unsere Prognosen sich bewahrheiten. Daher sehen wir uns vorerst den rechtlichen Rahmen einmal im Detail an.

Der Countdown hat begonnen

Gesetzgebung und Vorschriften haben sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt, während Nachhaltigkeit und die aktive Einbindung von Verbrauchern zu zentralen Schwerpunkten geworden sind. Das wirkt sich unmittelbar aus. So ist 2020 das Jahr, in dem die Fernauslesung von Wärmezählern verpflichtend wird. Laut der überarbeiteten Energieeffizienz-Richtlinie (EED) der EU müssen Zähler, die nach dem 25. Oktober 2020 installiert werden, fernauslesbar sein. Nach dem 1. Januar 2027 gilt diese Anforderung dann für alle bereits vorhandenen Energiezähler. Zudem müssen die Verbrauchsdaten dem Endnutzer mindestens 12 Mal pro Jahr zur Verfügung gestellt werden. 

Zu weiteren Auswirkungen – insbesondere für Schweden – kommt es 2020 durch eine andere Rechtsvorschrift. Sie sieht eine individuelle Messung und Abrechnung in Mehrfamilienhäusern ab einem Energieverbrauch von über 200 kWh/m2 vor. Dies geht auf die EED zurück und trat am 1. Dezember 2019 in Kraft. Betroffen sind 14 % aller Mehrfamilienhäuser. 
Für einige stellen gesetzliche Anforderungen wie die EED eine willkommene Chance zur Veränderung dar. Andere wiederum fürchten, dass dadurch der bereits aufwendige Arbeitsprozess noch komplizierter wird und sie sich zusätzlich um steigende Kundenanforderungen, den digitalen Wandel und die Energiewende kümmern müssen. Wir halten die Richtline, die nun Realität ist, in der Tat für eine Chance. Sie ermöglicht es Versorgungsunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften, viele Punkte gleichzeitig anzugehen.

 
 

Klare Vorteile für Versorgungsunternehmen

Das allgemeine Ziel der EED besteht darin, durch eine Änderung des Verbrauchsverhaltens für Energieeffizienz zu sorgen. Doch nach Installation der Zähler sind die Zusatzkosten für ein Versorgungsunternehmen, um täglich oder sogar stündlich Daten zu erfassen, minimal im Vergleich zum Potenzial, das diese neue Digitalisierung für die gesamte Wertschöpfungskette erschließt.

Das führt zu einem völlig neuen Maß an Transparenz der Vorgänge in Ihrem Verteilnetz und jenseits Ihres Übergabepunkts. Dadurch sind Sie in der Lage, Ihren täglichen Betrieb zu verbessern und sich auf Ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Außerdem können Sie die Energieeffizienz steigern und das Asset-Management optimieren – sowie die Endnutzer stärker einbinden und die Kundenzufriedenheit erhöhen. Es geht vor allem darum, dass Ihnen die richtigen Tools zur Verfügung stehen, damit aus Ihren Smart-Metering-Daten Wissen wird, das sie konkret umsetzen können.

Die EED und darüber hinaus
Trotz ihres enormen Potenzials wird die Digitalisierung im Fernwärmebereich nicht automatisch passieren. Es werden die gemeinsamen Mühen und der Ehrgeiz von Technologieanbietern, Branchenakteuren, Gesetzgebern und, am wichtigsten, Versorgungsunternehmen notwendig sein, um herauszufinden, wie sich mithilfe von Spitzentechnologie die verfügbaren Daten am effektivsten einbinden lassen. Dies wird den Weg für ein nachhaltiges Geschäft und schwarze Zahlen ebnen. Davon profitieren letztlich auch Verbraucher und Gesellschaft gleichermaßen.
In der Zwischenzeit begleiten wir Sie bei jedem Schritt auf Ihrem Weg zur EED-Umsetzung sowie zum Ziel einer verbesserten Energieeffizienz und optimierter Geschäftsprozesse.

Lassen Sie sich unter kamstrup.com inspirieren

 

Autor


Verwandte Blog-Beiträge